Aus SCC 2011 wird SCC-VAZ 2021!
Seit Oktober 2021 ist der Verband akkreditierter Zertifizierungsstellen Programmeigentümer des normativen SCC-Regelwerks 2011. Das Regelwerk liegt jetzt in der Fassung SCC-VAZ 2021, welches bis zum Ende der Übergangsfrist verbindlich für alle Zertifikatsinhaber anzuwenden ist.
Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen zusammen gestellt:
Gültigkeit der SCC-Zertifikate nach dem SCC-Regelwerk von 2011
Alle bestehenden System SCC-Zertifikate müssen bis zum Ende der Übergangsfrist am 30.04.2023 auf das neue System SCC-VAZ 2021 umgestellt werden. Zertifikate, die nicht innerhalb dieser Frist umgestellt wurden, werden am 01.05.2023 ungültig und zwar unabhängig von der ursprünglichen Laufzeit.
Die Umstellung erfolgt in einem Überwachungs- oder auch Re-Zertifizierungsaudit oder in einem gesonderten Umstellungsaudit, wobei wir gemäß der Vorgabe hierbei einen Zusatzaufwand von 0,5PT in Ansatz bringen müssen.
Gültigkeit der SGU-Personal Zertifikate nach dem SCC-Regelwerk von 2011
Zertifikate nach den Dok. 016, 017 und 018 nach dem SCC-Regelwerk 2011 bleiben im Rahmen der original erteilten Laufzeit gültig und werden nicht überarbeitet. Dabei ist aber zu beachten, dass diese - unabhängig von der Laufzeit - durch Anlagenbetreiber und auch akkreditierte SCC-Zertifizierungsstellen ab dem 01.11.2026 nicht mehr anerkannt werden.
Dies gilt auch dann, wenn die Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist.
Sie haben Fragen zur Umstellung? Rufen Sie uns an - 02244 / 9169000.